Samstag, 24. Januar 2015

Tag 13: fifty/fifty

"ich hätte gerne 400g Hack halb, halb" --- eine oft gehörte Ansage in jeder Metzgerei.
Aber was ist "halb, halb"?? Gemäß deutschem Lebensmittelkodex ist nicht definiert, wieviel Rind- bzw. Schweinefleisch in solchem Hackfleisch enthalten sein muss, solang der (vom Metzger nicht ohne weiteres nachprüfbare) BEFFE-Index stimmt. BEFFE steht hierbei für Bindegewebefreies Fleischeiweiß (schönes deutsches Wort, nicht? ;-)). Dieser muss bei mindestens 12,5% und das verwendete Fleisch muß grob entsehnt sein. Je höher der BEFFE-Index, desto mehr Muskelfleisch ist im Hack enthalten. Geprüft werden kann dies nur in Instituten.

Allerdings ist es so, daß lt. Verbraucherschutz der Konsument beim Begriff "halb/halb" erwartet, daß ungefähr die Hälfte des so bezeichneten Hacks aus Rind- bzw. Schweinefleisch stammt. Verfährt man anders (in vielen Metzgereien ist das Verhältnis 1:2), kann dies lt. Verbraucherzentrale als Täuschungsversuch angesehen werden (eben weil der Kunde etwas anderes erwartet) und geahndet werden.

Immer wieder interessant, wie ich finde... v.a. da ich aus glaubwürdigen Aussagen weiß, daß im  Münchner Umraum viele Metzgereien defintiv KEIN 50/50-Hackfleisch als Gemischtes verkaufen...... ohne dass dies geahndet wird oder jemals werden wird ;-)


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