Auf was für Ideen manche Vermieter bzw. Hauseigentümergemeinschaften kommen, ist faszinierend! So gab es in Frankfurt am Main (naja, BWLer unter sich halt... ;-)) in der Hausordnung eines Mehrfamilienhauses einen Passus, der da lautete: "Katzen sind im Treppenhaus an der Leine zu führen". Befürchtet wurden Schmutz im Treppenhaus und dem dazugehörigen Garten (ist ja nicht so, daß da keine anderen Katzen reinkommen könnten in den Garten, um dort ihr Geschäft zu verrichten... aber wer weiß, eine Hausgemeinschaft, die so tickt, hat vielleicht sogar Elektrozäune rund um das Grundstück errichtet?!?! ;-)).
LautetE (also in der Vergangenheitsform) deswegen, weil das Amtsgericht einer Klage (einer Katzenbesitzerin und Bewohnerin des Mehrfamilienhauses natürlich) nachgegeben hat und den entsprechenden Passus für nichtig erklärt hat... die Pflicht, anfallenden Schmutz umgehend zu beseitigen, bleibt davon natürlich unberührt. ;-) Das bzw. die Gesichter der Vermieter hätte ich gerne gesehen bei dem Urteil ....
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